93.3308 · Motion · 1993-06-16
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Das Büro wird beauftragt eine Revision der entsprechenden Gesetzgebung zu beantragen, mit dem Ziel, dass Mitglieder des Nationalrates und des Ständerates nicht mehr in die Verwaltungsräte der Regiebetriebe des Bundes gewählt werden können.
Begründung
Das Parlament hat laut Verfassung und im Sinne der Gewaltentrennung die Oberaufsicht über Bundesrat und Verwaltung. Durch die Einsitznahme von aktiven Parlamentariern und Parlamentarierinnen entsteht eine Interessenkollision zwischen den Aufsichtsorganen und Beaufsichtigten.
Die Verfassung verbietet auch Bundesbeamten die Wählbarkeit in den Nationalrat aus bekannten Gründen. Die gleichen Kriterien sollten demnach für Nationalräte in den Verwaltungsräten der Regiebetriebe des Bundes angewendet werden.
Zudem werden in der Zukunft in den Verwaltungsräten die Führungskriterien höher eingestuft als die politische Abstützung.
Antrag des Bundesrates
Das Büro beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Stellungnahme des Bundesrates
Das Büro beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.