94.3055 · Dringliche Interpellation · 1994-03-01
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
1. Ist der Bundesrat gewillt, den eidgenössischen Räten eine Vorlage zuzuleiten, wonach im Sinne der Alpen-Initiative der gesamte alpenquerende Güterverkehr auf der Strasse mit marktwirtschaftlichen Mitteln sukzessive reduziert wird? Dies soll ohne Diskriminierung nach Ziel- oder Quellort geschehen, d. h., es sind auch jene etwa 90 Prozent des gesamten Alpentransits auf der Strasse mit Ausgangs- oder Endpunkt in der Schweiz zu erfassen.
2. Teilt der Bundesrat die Ausfassung, dass dafür insbesondere ein Zertifikatssystem in dem Sinne vorauszusehen ist, dass die ganze Gütertransitmenge auf der Strasse pro Jahr begrenzt wird? Diese Begrenzung ist während der Übergangszeit der Alpen-Initiative schrittweise herabzusetzen. Die jeweilige Gesamtmenge wird in Transitzertifikate aufgeteilt, die im freihändigen Verkauf vom Bund abgegeben werden.
Stellungnahme des Bundesrates
Allgemeines
Siehe Stellungnahme zu Vorstoss 94.3023
Zu den einzelnen Fragen
1. Der Bundesrat wird alle Möglichkeiten prüfen, um die Forderungen der Alpen-Initiative ohne Diskriminierung des ausländischen Transitverkehrs umsetzen zu können. Als marktwirtschaftliches Instrument steht die ebenfalls am 20. Februar gutgeheissene leistungs- oder verbrauchsabhängige Schwerverkehrsabgabe im Vordergrund. Im weiteren wäre zu prüfen, ob für eine Zertifikatslösung auf Bundesebene die hierzu nötigen Rechtsgrundlagen vorhanden sind.
2. Der Bundesrat ist der Meinung, dass prinzipiell alle Massnahmen, die zu einer diskriminierungsfreien Umsetzung der Alpen-Initiative geeignet und mit vernünftigem Aufwand vollziehbar sind, in die Umsetzungsstrategie einbezogen werden müssen. Dazu gehören auch die Aufteilung der Gesamtmenge in Zertifikate und deren Verkauf.
Mit der Verfassungsgrundlage für die Einführung einer leistungs- oder verbrauchsabhängigen Schwerverkehrsabgabe liegen gewisse Vorentscheide über die primär anzuwendenden Instrumente vor. Ob zusätzliche Instrumente angewendet werden sollen, muss geprüft werden. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass Zertifikate im allgemeinen nur begrenzt einsetzbar und mit einem nicht zu unterschätzenden Vollzugs- und Kontrollaufwand verbunden sind.