94.3091 · Motion · 1994-03-09
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Nachdem im Nationalrat die elektronische Abstimmung eingeführt worden ist, wird das Büro beauftragt, Artikel 81a des Ratsreglementes wie folgt zu ändern:
Grundsätzlich sind alle Abstimmungsergebnisse zu veröffentlichen.
Begründung
Die Einführung der elektronischen Abstimmung erlaubt eine rasche Feststellung des Abstimmungsergebnisses. Zur Herstellung völliger Transparenz ist es richtig, wenn die Abstimmungslisten nicht nur selektiv aufgrund des Verlangens von 30 Ratsmitgliedern erstellt werden, sondern grundsätzlich das Ergebnis jeder Abstimmung ausgedruckt wird.