94.3567 · Motion · 1994-12-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten eine Vorlage zu unterbreiten, mit welcher Artikel 22 Absätze 3 bis 5 des Bundesgesetzes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte so geändert wird, dass eine für den Bundeshaushalt finanzneutrale Abgeltung erheblicher Einbussen der Wasserkraftnutzung als Folge der Erhaltung und Unterschutzstellung schützenswerter Landschaften von nationaler Bedeutung ermöglicht wird. Dabei ist der in der Volksabstimmung über das Gewässerschutzgesetz klar und unmissverständlich geäusserte Volkswille unbedingt zu beachten.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist mit der Zielsetzung der Motion grundsätzlich einverstanden. Er ist deshalb bereit, Alternativen zur bisherigen Finanzierung der Abgeltungsleistungen zu prüfen und den eidgenössischen Räten gegebenenfalls eine Revisionsvorlage zu unterbreiten. Der Motionär strebt wohl eine Neuauflage des "Landschaftsrappens", d. h. eine Finanzierung über eine zweckgebundene Abgabe, an. Nachdem dieser Finanzierungsart anlässlich der Revision des Gewässerschutzgesetzes Opposition erwachsen ist, möchte sich der Bundesrat aber noch nicht auf diese Lösung festlegen.
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.