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95.1090 · Einfache Anfrage · 1995-06-23

Erledigt

Wortlaut

Am 4. Oktober 1993 hat Frau Sandoz eine Frage über den Namen des totgeborenen Kindes gestellt. Ihr wurde geantwortet, dass der Bundesrat bereit ist, anlässlich einer Teilrevision der Zivilstandsverordnung zu prüfen, ob eine Durchbrechung des Prinzips der Nicheintragung von Vornamen für Totgeborene in Einzelfällen zugelassen werden soll.

Da es immer mehr Eltern gibt, die eine solche Eintragung wünschen, möchte ich wissen, wann die Revision der Zivilstandsverordnung stattfinden wird.

Stellungnahme des Bundesrates

Anlässlich der Herabsetzung des zivilrechtlichen Mündigkeits- und des Ehefähigkeitsalters wird eine Teilrevision der Zivilstandsverordnung durchgeführt. Es ist vorgesehen, bei dieser Gelegenheit für totgeborene Kinder eine fakultative Eintragung von Vornamen auf Verlangen der Eltern im Geburtsregister und im Familienbüchlein zu ermöglichen. Die Änderung wird voraussichtlich zusammen mit der Herabsetzung des Mündigkeitsalters am 1. Januar 1996 (vgl. AS 1995 1131) in Kraft treten können.

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