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95.1099 · Dringliche Einfache Anfrage · 1995-09-19

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Nach den Angaben der Bundesverwaltung wird von den mehrwertsteuerpflichtigen natürlichen Personen, die ein Verwaltungsratshonorar beziehen, verlangt, dass sie gleichzeitig

- die MWSt auf den Sozialversicherungen und

- die Sozialversicherungsabzüge auf der MWSt berechnen.

Stimmen diese Angaben?

Wenn ja, ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass diese Angaben überprüft werden müssten:

a. in bezug auf das Grundproblem,

b. wenigstens aber in bezug auf die Methode zur Erhebung der AHV und der MWSt, die einmütig für zu kompliziert geahlten wird?

MWSt und Sozialversicherungsabzüge auf Verwaltungsratshonoraren | Lexipedia | Lexipedia