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95.3173 · Motion · 1995-03-24

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) wird beauftragt, sämtliche Lufttüchtigkeitsanweisungen, welche die Sicherheit der Luftfahrt betreffen, auf Deutsch, Französisch und Italienisch zu übersetzen, bevor diese an die Piloten weitergeleitet werden.

Begründung

Sämtliche Anweisungen des Herstellers im Zusammenhang mit einem Luftfahrzeug werden offenbar gemäss ständiger Praxis des BAZL in der Sprache des Herstellers abgegeben. Somit werden heute die meisten Anweisungen in englischer Sprache weitergeleitet, obschon bekannt ist, dass viele Piloten nur über soviel Englischkenntnisse verfügen, um den Flugfunk zu verstehen.

Fast sämtliche Mitteilungen betreffen die Sicherheit der Fluggeräte oder handeln von Sicherheitsbestimmungen an Piloten. Im Interesse der Sicherheit der Luftfahrt in unserem Land ist es unumgänglich, dass solch wichtige Mitteilungen in unsere Landessprachen übersetzt werden. Um verschiedene Interpretationen der Uebersetzung zu vermeiden, gilt das Uebersetzen in den umliegenden Ländern als selbstverständlich.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.

Stellungnahme des Bundesrates

Verabschiedet, aber hier noch nicht erfasst

Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.