Lexipedia

95.3185 · Interpellation · 1995-03-24

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Jedes Jahr, am 31. Dezember, senden die Banken ihren Kunden einen Jahresend-Depotauszug mit den Werten von Aktien, Obligationen und anderen Wertpapieren. Diese Depotauszüge gelten aber nicht für die Steuerbehörde. In der Zeit Ende Januar/Anfang Februar publiziert die Eidgenössische Steuerverwaltung eine Liste der offiziellen Steuerkurse. Diese Steuerkurse sind die Durchschnittskurse von Wertpapieren, Devisen und Edelmetallen im Monat Dezember. Auf Wunsch liefern die Banken zusätzliche Depotauszüge mit den Steuerkursen, aber gegen Bezahlung. Zur Entlastung der Steuerverwaltung, der Steuerzahler, der Banken usw. sollte man endlich die Steuerkurse abschaffen (wenigstens dort, wo Kurse schon existieren) und die offiziellen Jahresendkurse verwenden.

Daher möchte ich den Bundesrat fragen, ob er bereit ist, schon ab dem 1. Januar 1996 diese Vereinfachung zu realisieren.

Das heisst, dass für die nächste Steuererklärung keine Steuerkurse mehr gelten, sondern nun die gewöhnlichen Jahresendkurse.

Stellungnahme des Bundesrates

Antwort des Bundesrates.

Vereinfachung in der Steuererklärung | Lexipedia | Lexipedia