95.3316 · Postulat · 1995-06-22
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, durch entsprechende gesetzliche Anschlussmassnahmen (Weisungen, Kreisschreiben, u.a.m.) die Eltern von beeinträchtigten Kindern/Jugendlichen mit IV-Status bei ihrer Integrationsarbeit systematisch zu unterstützen, und zwar:
- indem deren behindertenspezifische Vereinigungen jeweils von Beginn weg in die Ausarbeitung der sie tangierenden Erlasse miteinbezogen werden (ad-hoc-Kommissionen). Das gilt auch für Vereinigungen, die im Aufbau sind und noch keinen hohen und flächendeckenden Organisationsgrad aufweisen;
- indem in begründeten Fällen Therapiegutschriften und Kostenbeteiligungen an Privatschulen gesprochen werden.
Begründung
Erfahrungen und Erkenntnisse zeigen, dass eine umfassende, aktive Mitwirkung der Eltern und auch der Nachbarschaft für den therapeutischen und sozialintegrativen Erfolg der fachlichen, pädagogisch-medizinisch-therapeutischen Bemühungen um die beeinträchtigten Kinder/Jugendlichen von grosser Bedeutung ist. Dabei sollen auch unschematische, flexible örtliche und soziale Kooperationsformen zwischen Schul- und Therapieinstitutionen sowie Eltern möglich sein, wenn sie der Entwicklung und der Entfaltung der Kinder/Jugendlichen erkennbar dienen und Familien und Nachbarschaften in ihrer Förderungsarbeit ermutigen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Stellungnahme des Bundesrates
Verabschiedet, aber hier noch nicht erfasst
Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.