Lexipedia

95.3369 · Motion · 1995-09-19

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Nach der Abstimmung vom 25. Juni 1995 betreffend die Lex Friedrich wird der Bundesrat gebeten, bereits 1995 als wichtigste Massnahme

1. seine Kompetenz nach Artikel 11 Absatz 2 BewG auszuschöpfen und die Zahl der kantonalen Bewilligungskontingente vorübergehend hinaufzusetzen, ohne jedoch die für die erste zweijährige Periode festgesetzte Höchstzahl zu überschreiten; und zusätzlich

2. den Kantonen, die ihr Kontingent ausgeschöpft haben, zusätzliche Bewilligungskontingente aus dem Gesamtkontingent zuzuweisen;

3. nötigenfalls die kantonalen Kontingente zwischen den Kantonen, die sie ausschöpfen und jenen, die sie nicht ausschöpfen, neu zu verteilen und dabei die Resultate der Abstimmung vom 25. Juni zu berücksichtigen;

4. den Kantonen die Festsetzung der Fläche der dem BewG unterstehenden Wohnungen zu überlassen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.