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95.3413 · Postulat · 1995-10-04

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen:

- unter welchen Voraussetzungen eine BVG-Teilrevision (mit den wichtigsten Punkten aus der 10. AHV-Revision) vorgezogen werden kann;

- ob und welche Anpassungen und Entscheide zu treffen sind, damit die Witwerrente auch im BVG schnellstmöglich eingeführt wird.

Begründung

Im Bericht zum Dreisäulenkonzept von 1971 ist der Gesetzgeber beauftragt, bei jeder AHV/IV-Revision das parallele Bestehen des BVG zu berücksichtigen. Dieser Auftrag wurde mit der 10. AHV-Revision nicht erfüllt. Die 1. und 2. Säule sind miteinander koordiniert; werden Bestimmungen der einen Säule geändert, hat dies Auswirkungen auf die andere Säule. Die mit der 10. AHV-Revision eingeführten Neuerungen bedürfen einer sofortigen entsprechenden Anpassung im BVG.

Mit der 10. AHV-Revision wurde die Witwerrente eingeführt. Im Sinne der Gleichstellung von Mann und Frau ist es notwendig, gleiche Anspruchsvoraussetzungen für Witwen und Witwer anzustreben.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.