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95.412 · Parlamentarische Initiative · 1995-06-23

Erledigt

Wortlaut

Im Sinne von Art. 21bis Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG) beantrage ich, es sei, gestützt auf Artikel 55 bis 65 GVG, eine Untersuchungskommission einzusetzen. Der Untersuchungskommission seien unter anderem folgende Aufträge zu erteilen:

1. Untersuchung der Amtsführung des Finanzdepartements und insbesondere der Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK), vor allem zur Klärung der im Zusammenhang mit der Organisation und der Amtsführung der EVK erhobenen Vorwürfe.

2. Die Kommission hat Bericht zu erstatten über ihre Untersuchungen sowie über allfällig festgestellte Verantwortlichkeiten und institutionelle Mängel. Sie unterbreitet die nötigen Vorschläge für Massnahmen organisatorischer und rechtlicher Art.

Begründung

Der Umstand, dass

- die Rechnung der EVK bzw. neu der Pensionskasse des Bundes seit 8 Jahren nicht mehr genehmigt wurde;

- trotz der Erkenntnisse im Bericht der Arbeitsgruppe Gemperli vom 24. November 1993 keine grundlegenden Reorganisationsmassnahmen beschlossen und in der Folge realisiert wurden;

- dem Parlament und der Oeffentlichkeit in den vergangenen Jahren immer wieder die baldige definitive Bereinigung der festgestellten Mängel in Aussicht gestellt wurde;

- neue Revisionsberichte externer Stellen weitere Probleme, u.a. bezüglich Organisation und Führung der EVK aufzeigen;

- die Verunsicherung der Versicherten zunimmt;

ist von derart grosser Tragweite, dass das Parlament seine mit der Oberaufsicht über die eidgenössische Verwaltung verbundene Verantwortung wahrnehmen muss.