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95.433 · Parlamentarische Initiative · 1995-12-21

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis ff. des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:

Es sei ein Migrationsgesetz zu erlassen, das folgenden Grundsatz einhält:

Die jährliche Zahl der Einwanderer aller Kategorien darf die Zahl der Auswanderer aller Kategorien des Vorjahres nicht übersteigen. Ausgenommen sind Auslandschweizer und Angehörige diplomatischer und konsularischer Dienste sowie internationale Organisationen.

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