96.317 · Standesinitiative · 1996-10-15
Erledigt
Wortlaut
Der Kanton Zürich, gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, schlägt der Bundesversammlung die folgende Aenderung des Finanzierungsschlüssels beim Nationalstrassenbau, - unterhalt und -betrieb vor:
Der Bund übernimmt die vollen Kosten für den Bau, Unterhalt und Betrieb aller Nationalstrassen in der Schweiz (inkl. Expressstrassen).