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96.325 · Standesinitiative · 1996-12-13

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung reicht der Kanton Bern eine Standesinitiative mit folgendem Wortlaut ein:

1. Eine Neuorientierung der beruflichen Grundausbildung und der Fort- und Weiterbildung nach Berufsfeldern und die Schaffung eines modularen Aufbaus ist in allen Sparten unverzüglich in die Wege zu leiten.

2. Eine konsequente Einbettung der Berufsbildungspolitik - unter Einschluss der Berufsbildungen ausserhalb des eidgenössischen Berufsbildungsgesetzes - in eine Gesamtbetrachtung ist eine primäre Aufgabe des Bundes, die nicht weiter hinausgeschoben werden darf.

3. Der Bund stellt Mittel zur Finanzierung eines wesentlichen Teils der beruflichen Grundausbildung und der Fort- und Weiterbildung zur Verfügung. Er stellt die Kohärenz der Finanzierung in allen Bildungsbereichen im Rahmen der bildungspolitischen Gesamtbetrachtung und unter Einbezug des Postulates der Chancengerechtigkeit sicher.

4. Der Bund hat die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, welche zur Attraktivitätssteigerung der Berufsbildung für Lehrbetriebe und die Auszubildenden beitragen.

5. Der Bund hat die notwendigen Führungsstrukturen bereitzustellen.

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