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96.3575 · Postulat · 1996-11-28

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, die Schaffung einer eidg. Alterskommission zu prüfen.

Begründung

Wie aus verschiedenen Berichten hervorgeht, kommt der Alterspolitik eine immer grössere Bedeutung zu. An Informationen über das Alter fehlt es nicht: Es kommt vermehrt darauf an, diese Informationsfülle zu sichten und für die Politik umzusetzen. Zu diesem Zweck scheint uns die Schaffung einer eidg. Alterskommission sinnvoll.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hatte sich bereits bei der in ein Postulat umgewandelten Motion Allenspach (95.3015), die ebenfalls eine solche Kommission verlangte, sehr zurückhaltend gezeigt. Obwohl das Anliegen des Postulanten sachlich durchaus wünschenswert erscheinen mag, so verlangen die sanierungsbedürftigen Bundesfinanzen eine Priorisierung auch bei der Einsetzung neuer Gremien, die immer mit erheblichen Aufwendungen (Kosten der Kommission, Stellen in der Verwaltung) verbunden sind. Deshalb sollte eine eidg. Kommission grundsätzlich nur bei einer dringlichen Thematik eingesetzt werden, für die nicht bereits Gremien und Stellen bestehen, die sich mit der Thematik auch innerhalb der Bundesverwaltung beschäftigen. Da bereits genügend Gremien für die Behandlung von Altersfragen bestehen (Eidg. AHWIV-Kommission und Eidg. Kommission für die berufliche Vorsorge für Fragen der Sozialpolitik und der Existenzsicherung sowie Organe und Kommissionen der von der AHV mit bedeutenden Mitteln unterstützten Pro Senectute für übrige Aspekte der Altersfragen), erachtet es der Bundesrat als nicht absolut erforderlich eine weitere eidg. Kommission zu bilden. Deshalb lehnt er das Postulat ab.

Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.