96.3659 · Motion · 1996-12-12
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird eingeladen, das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) so zu ändern, dass es möglich ist, Personen, die in der Schweiz wohnhaft sind und die im Ausland Kinder sexuell ausgebeutet haben, in der Schweiz strafrechtlich zu verfolgen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und davon, dass die Handlung im betreffenden ausländischen Staat strafbar ist.
Begründung
Diese Motion stützt sich auf folgende drei Punkte:
1. die Antwort des Bundesrates vom März 1994 auf die Motion von Felten und die seither verstrichene Zeit;
2. das milde Urteil des Lausanner Strafgerichts vom 05.12.1995 im Verfahren gegen einen Pädophilen, der davon profitierte, dass die Gesetzgebungen Sri Lankas und Haitis seinen Fall als weniger schwerwiegend beurteilten als die Schweizerische Gesetzgebung (lex mitior);
3. den Antrag der waadtländer Regierung vom 04.12.1996 an den Bundesrat, das StGB so zu ändern, dass die Strafbarkeit solcher Handlungen gewährleistet ist (insbesondere Aufhebung des Grundsatzes der lex mitior).
Die öffentliche Meinung ist stark sensibilisiert und erwartet von den verantwortlichen Politikern rasche Massnahmen im Sinne der Vorschläge der Weltkonferenz von Stockholm.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.