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96.406 · Parlamentarische Initiative · 1996-03-14

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 91 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes

reiche ich die folgende parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:

1. Der öffentliche Verkehr ist bei der Mehrwertsteuer nur mit einem reduzierten Satz von 3 Prozent zu

erfassen.

2. Für den öffentlichen Verkehr ist der volle Vorsteuerabzug zu gewähren.

3. Der internationale Verkehr ist nicht zu besteuern.

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