Lexipedia

96.409 · Parlamentarische Initiative · 1996-03-20

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis ff. des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs ein:

Das Fernmeldegesetz vom 21.06.1991 wird wie folgt geändert:

Artikel 13 Absatz 1bis (neu)

Der Abonnent kann verlangen, dass er nicht ins Abonnentenverzeichnis aufgenommen wird.

Artikel 13 Absatz 2

Der Bundesrat kann die Verwendung von Angaben regeln, die den Verzeichnissen zugrunde liegen.

Fernmeldegesetz. Abschaffung der Eintragungspflicht ins Telefon-Abonnentenverzeichnis | Lexipedia | Lexipedia