97.058 · Geschäft des Bundesrates · 1997-08-13
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Zusammenfassung
Botschaft vom 13. August 1997 über die Teilnahme der Schweiz an den abgeänderten Strukturbereinigungsmassnahmen in der Rheinschiffahrt
Ausgangslage
Aufgrund der anhaltenden Krise in der Binnenschiffahrt haben die Zentralkommission für die Rheinschiffahrt (ZKR) und die Europäische Gemeinschaft im Jahr 1989 gesetzliche Grundlagen für die Strukturbereinigung in der Binnenschiffahrt geschaffen. Als Mitglied der ZKR nimmt die Schweiz gemäss internationalen Übereinkommen an dieser Strukturbereinigung bis zum Jahre 1999 teil.
Die Strukturbereinigung verfolgt das Ziel, das Überangebot an Transportraum auf den europäischen Binnenwasserstrassen der Gemeinschaft und der Schweiz durch eine Selbsthilfemassnahme des Binnenschiffahrtgewerbes mit einer koordinierten Abwrackaktion zu verringern.
Als Begleitmassnahme zur vollständigen Deregulierung der europäischen Binnenschiffahrt haben die Mitgliedstaaten der EG im Dezember 1996 beschlossen, eine abgeänderte Abwrackaktion durchzuführen. Neu werden die EG-Mitgliedstaaten entsprechend ihrem Anteil an der Binnenschiffahrtsflotte die abgeänderte Aktion mitfinanzieren. Die Schweiz hat an diese Aktion einen Betrag von 2 Millionen Ecu zu leisten.
Verhandlungen
Beide Räte stimmten diskussionslos den beiden Bundesbeschlüssen zu.