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97.3151 · Postulat · 1997-03-20

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird eingeladen, die Frage der Koordination der Aus- und Weiterbildung von Kriminalpolizei und Untersuchungsbehörden auf Fachhochschulebene zu prüfen und dem Parlament Bericht zu erstatten.

Begründung

Mit dem Aufkommen neuer Formen und zunehmender Komplexität der Kriminalität, insbesondere im Bereich der organisierten Kriminalität, sind die Anforderungen an die Ermittlungstätigkeit von Polizei und Untersuchungsbehörden in den letzten Jahren erheblich gestiegen.

Auf der einen Seite manifestieren sich die Mängel in der ungenügenden Koordination zwischen den Kantonen und der Zersplitterung der Verfahrensrechte.

Andererseits fehlen in den heutigen Polizeirekrutenschulen, ebenso wie auf der Ebene der Untersuchungsbehörden, fachspezifische Aus- und Weiterbildungsgänge.

Zwar ist die Ausbildung von Kriminalpolizei und Untersuchungsbehörden grundsätzlich Sache der Kantone. Im Zusammenhang mit dem zu erlassenden Fachhochschulgesetz stellt sich jedoch die Frage, ob die kriminalpolizeiliche Aus- und Weiterbildung nicht gesamtschweizerisch geregelt werden soll.

Eine Koordination der Aus- und Weiterbildung würde auch die Möglichkeit bieten, praktische Erfahrungen und Erkenntnisse auszuwerten und sie der wissenschaftlichen Forschung zugänglich zu machen sowie zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens oder anderer Formen der Kriminalität zu nutzen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.