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98.004 · Geschäft des Bundesrates · 1998-01-19

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Zusammenfassung

Botschaft vom 19. Januar 1998 betreffend das Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Anti-Personenminen und über deren Vernichtung

Ausgangslage

Im Gegensatz zu bestehenden Instrumenten sieht das Übereinkommen nicht nur Beschränkungen des Einsatzes von Anti-Personenminen, sondern ein umfassendes Verbot dieser Munition vor. Es verbietet den Einsatz, die Herstellung, die Lagerung und die Weitergabe von Anti-Personenminen. Weiter verpflichtet das Übereinkommen zur Vernichtung bestehender Lagerbestände von Anti-Personenminen sowie zur Räumung aller bereits verlegten Anti-Personenminen innerhalb festgesetzter Fristen. Einen wichtigen Platz nehmen im Übereinkommen die Bestimmungen über die internationale Zusammenarbeit und Hilfe ein.

Verhandlungen

Der Ständerat stimmte ohne Gegenstimmen dem Übereinkommen zu. Einige Redner zeigten sich jedoch enttäuscht, dass die USA, China und Russland dem Abkommen nicht beigetreten waren.

Im Nationalrat sagte Bundespräsident Flavio Cotti, dass eine rasche Ratifizierung für die Glaubwürdigkeit der Schweiz wichtig sei. Kommissionssprecherin Lisbeth Fehr (V, ZH) sagte, dass aus schweizerischer Sicht das Übereinkommen einen Erfolg und einen Fortschritt für das humanitäre Völkerrecht darstelle. Deshalb müsse es ohne Verzögerung ratifiziert werden. Der Rat genehmigte die Ratifikation und die notwendigen Gesetzesänderungen mit 91 zu 0 Stimmen.

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