98.055 · Geschäft des Bundesrates · 1998-09-09
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Zusammenfassung
Botschaft vom 9. September 1998 betreffend das UNO/ECE-Übereinkommen vom 17. März 1992 über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen UNO/ECE-Übereinkommen
Ausgangslage
Am 17.03.1992 unterzeichnete die Schweiz zusammen mit anderen 22 der 56 UNO/ECE-Mitgliedstaaten und der Europäischen Gemeinschaft das Uebereinkommen. Weitere Länder haben das Abkommen inzwischen unterzeichnet, zehn haben es bisher ratifiziert. Das Uebereinkommen wird in Kraft treten, sobald es von 16 Staaten ratifiziert worden ist.
Mit dem Uebereinkommen werden die Vertragsparteien verpflichtet, alle geeigneten Massnahmen zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor Industrieunfällen mit grenzüberschreitenden Auswirkungen zu treffen und die internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung und Verhütung solcher Unfälle zu fördern
Verhandlungen
Die Vorlage wurde in beiden Räten oppositionslos angenommen.