98.061 · Geschäft des Bundesrates · 1998-09-21
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Zusammenfassung
Botschaft vom 21. September 1998 zur Volksinitiative "Keine Wasserflugzeuge auf Schweizer Seen!"
Ausgangslage
Die von einem gemeinsamen Initiativkomitee der Stiftung Helvetia Nostra und der Fondation Franz Weber eingereichte Volksinitiative hat zum Ziel, insbesondere aus Umweltschutzgründen Wasserflugzeuge auf allen öffentlichen Gewässern der Schweiz generell zu verbieten.
Der Flugbetrieb mit Wasserflugzeugen ist in der Schweiz sehr gering; es sind lediglich drei Wasserflugzeuge immatrikuliert. Der einzige seit Jahrzehnten bestehende Wasserflugplatz befindet sich bei Lachen auf dem Zürichsee.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) bewilligte am 31.12.1992 zwei Wasserflugplätze auf dem Genfersee bei Lausanne und bei Montreux. Gegen den Entscheid erhob unter anderem die Stiftung Helvetia Nostra Beschwerde. Das damalige Eidgenössische . Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartment (EVED) hiess die Beschwerden am 23.12.1994 nur teilweise gut. Die Stiftung Helvetia Nostra beschwerte sich, soweit sie mit ihren Begehren nicht durchgedrungen war, auch gegen diesen Entscheid und lancierte gleichzeitig die Volksinitiative. Ziel der Initiative ist in erster Linie, die beiden Wasserflugplätze auf dem Genfersee zu verhindern.
Der Bundesrat lancierte einen Gegenvorschlag zu dieser Initiative. Demgemäss dürften aufgrund eines neuen Artikel 36, Absatz 2 des Luftfahrtgesetzes keine neuen Wasserflugplätze mehr errichtet werden.