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98.3000 · Motion · 1998-01-12

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) vorzunehmen, so dass die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit erleichtert wird.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat bereits in der Antwort auf die Motion Gysin Remo 97.3512 vom 10. Oktober 1997 betont, dass eine umfassende Revision der Artikel 71a bis 71d Avig vor Abschluss einer Untersuchung über die Wirksamkeit der Massnahme während der ersten zwei Jahre verfrüht sei.

Was sich im gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings bereits feststellen lässt, ist die geringe Inanspruchnahme der Möglichkeit einer Verlustrisikoübernahme durch die Bürgschaftsgenossenschaften. Im Jahre 1996 wurden nur gerade 61 Gesuche an eine Bürgschaftsgenossenschaft gestellt. 1997 waren es deren 115. Ein Hauptgrund für die geringe Resonanz ist die Frist von nur sechs Monaten kontrollierter Arbeitslosigkeit zur Einreichung eines entsprechenden Gesuches (Art. 71b Abs. 2 Avig).

Der Bundesrat wird diese Frist, wie bereits in der Antwort auf die Motion Gysin versprochen, bei der nächsten Avig-Revision angemessen erhöhen.

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.