98.430 · Parlamentarische Initiative · 1998-09-02
Parlament
Erledigt
Ausgangslage
Das Büro beantragt die Schaffung der rechtlichen Grundlagen zur Einführung der Zwischenfrage (Art.64bis) und zur Beschränkung der Redezeit für Antragsteller (Art.71 Abs.2) auf 5 Minuten.
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 21ter Absatz 3 des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreitet das Büro des Nationalrates die folgende parlamentarische Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfes:
Geschäftsreglement des Nationalrates
Änderung vom
Der Nationalrat
gestützt auf Artikel 8bis des Geschäftsverkehrsgesetzes (SR 171.11),
nach Einsicht in den Bericht des Büros des Nationalrates vom ...(BBl 1998 )
beschliesst:
I
Das Geschäftsreglement des Nationalrates vom 22. Juni 1990 (SR 171.13) wird wie folgt geändert:
Art. 64bis Zwischenfrage
1 Ratsmitglieder und Vertreter des Bundesrates können am Schluss eines Votums dem Redner zu einem bestimmten Punkt seiner Ausführungen eine kurze und präzise Zwischenfrage stellen; eine Begründung ist nicht zulässig.
2 Die Zwischenfrage darf erst gestellt werden, wenn sie der Redner auf eine entsprechende Frage des Präsidenten zulässt.
3 Der Redner beantwortet eine Zwischenfrage sofort. Die Antwort soll kurz sein.
Art. 71 Abs. 2
2 Im übrigen beträgt die Redezeit höchstens
- 5 Minuten für die Begründung von Anträgen,
- ...
II
Inkrafttreten
Diese Änderung tritt am ... in Kraft.
Verhandlungen
Der Rat stimmte der Änderung diskussionslos zu.