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99.300 · Standesinitiative · 1999-04-29

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung reicht der Kanton Aargau die folgende Standesinitiative ein:

Artikel 14 des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) ist wie folgt zu ergänzen:

Abs. 1bis (neu)

Das selbstgenutzte Wohneigentum kann im Interesse einer breiten Streuung des Grundeigentums tiefer bewertet werden.