99.300 · Standesinitiative · 1999-04-29
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung reicht der Kanton Aargau die folgende Standesinitiative ein:
Artikel 14 des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) ist wie folgt zu ergänzen:
Abs. 1bis (neu)
Das selbstgenutzte Wohneigentum kann im Interesse einer breiten Streuung des Grundeigentums tiefer bewertet werden.