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99.3003 · Postulat · 1999-01-26

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, den Vollzug des Arbeitslosenversicherungsgesetzes in den Jahren 1999 und 2000 namentlich durch folgende Massnahmen zu verbessern:

1. Das Ausbildungskonzept (Aus- und Weiterbildung) für die Personalvermittler der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) ist zu verbessern sowie das Anforderungsprofil auf die Vorbildung abzustimmen.

2. Sämtliche Ausbildungsmassnahmen und Kursangebote für arbeitsmarktliche Massnahmen sind vom Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit (BWA) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Bildung und Technologie (BBT) zu zertifizieren.

3. Wer besondere Taggelder bezieht (über 150 bzw. 250/400 Tage), hat in der Regel aktive Massnahmen zu absolvieren. Nötigenfalls sind die sinnvollen Beschäftigungsprogramme in einzelnen Kantonen aufzustocken.

4. Um die Ausländerintegration zu fördern, ist das Konzept der arbeitsmarktlichen Massnahmen folgendermassen anzupassen:

- Die Vermittlung von Grundwissen und der Sprachunterricht sollen zu den Aktivmassnahmen gehören.

- Der Arbeitsmarkt- und die Migrationsentscheide sind auf allen Ebenen zu koordinieren.

5. Vermehrt sind Pilotmodelle (z. B. Rückkehrhilfen für Ausländer und -innen) durchzuführen.

6. Eine interdepartementale Arbeitsgruppe (mit Vertretern des BWA, des Bundesamtes für Sozialversicherung, des BBT und der kantonalen Sozialhilfe) ist zur Ausschaffung eines Konzeptes für einen Komplementärarbeitsmarkt und eines Konzeptes für Langzeitarbeitslose, für Ausgesteuerte und für Erwerbsbehinderte einzusetzen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.