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99.3263 · Postulat · 1999-06-15

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird ersucht, die Voraussetzungen zu schaffen, damit Motorfahrzeuge auch tagsüber mit Licht fahren.

Begründung

In der Schweiz haben sich im Jahre 1998 die tödlichen Unfälle auf Fussgängerstreifen im Vergleich zu 1997 verdoppelt, eine verhältnismässig starke Zunahme der Todesfälle ist bei älteren Fussgängern zu verzeichnen. Dies ist, nebst anderen Ursachen, auch dem Umstand zuzuschreiben, dass die Sehfähigkeit älterer Menschen eingeschränkt ist und herannahende Gefahren nur schemenhaft oder zu spät wahrgenommen werden. Die Wahrnehmungsfähigkeit lässt sich verbessern, wenn die Fahrzeuge auch tagsüber mit eingeschaltetem Abblendlicht fahren. In skandinavischen Ländern hat die Vorschrift, dass Motorfahrzeuge auch tagsüber mit eingeschalteten Lichtern zu fahren haben, markant zur Senkung von Strassenverkehrsunfällen beigetragen.

Dem Einwand, vergessliche Motorfahrzeugführer nicht mit einer zusätzlichen Vorschrift zu drangsalieren, ist entgegenzuhalten, dass es technisch einfach ist, die Lichter so mit der Zündung zu koppeln, dass beim Drehen des Zündschlüssels die Lichter automatisch eingeschaltet werden.

Antrag des Bundesrates

Annahme

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Er wird bei der Prüfung der Problematik internationale Studien und Erfahrungen berücksichtigen und insbesondere der Frage des Treibstoffmehrverbrauches besondere Beachtung schenken.

Der Bundesrat beantragt, das Postulat anzunehmen. Er wird bei der Prüfung der Problematik internationale Studien und Erfahrungen berücksichtigen und insbesondere der Frage des Treibstoff-Mehrverbrauchs besondere Beachtung schenken.