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99.3481 · Postulat · 1999-09-29

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Eine Revision der Verordnung über die Raumplanung befindet sich in der Vernehmlassung. Ich ersuche den Bundesrat, zu prüfen, ob dieser Verordnung eine Bestimmung zur Förderung des ländlichen Tourismus beigefügt werden kann, und uns seinen Beschluss mitzuteilen.

Begründung

Mit einer solchen Bestimmung sollte es erlaubt werden, während der Sommersaison vorübergehend einige Zelte und Wohnwagen (etwa fünfzehn) in Landwirtschaftszonen aufzustellen. Die Errichtung einfacher sanitärer Anlagen (WC, Duschen) und ein bescheidenes Angebot an Freizeitaktivitäten würden hinzukommen. In Frankreich (Rhône) und den Niederlanden (Gelderland) wurden solche Projekte bereits in die Praxis umgesetzt. In anderen Ländern, wie z. B. Österreich, sind sie geplant. Eine Bewilligung durch die Gemeinde oder den Kanton würde genügen.

Zurzeit ist eine Anpassung der Nutzungspläne obligatorisch und wird von den Kantonen (konkret z. B. Freiburg) für solche Zusatztätigkeiten vorgeschrieben. Es ist jedoch ein mühsames Verfahren, das für eine solche kurzfristige anderweitige Nutzung von Landwirtschaftszonen nicht angemessen scheint.

Eine solche Lockerung der Vorschriften wird auch von der Landwirtschaft und von der Tourismusbranche unterstützt. Sie würde einerseits den Landwirten ein zusätzliches Einkommen verschaffen, und anderseits könnten dadurch Regionen, die über zu wenig Mittel für den Bau aufwendiger Infrastrukturen für den Tourismus verfügen, zum Vorteil der regionalen Wirtschaft ein umfangreicheres Angebot offerieren.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.