Lexipedia

preparatory:AB 110817

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-06-09

Wortprotokoll

Meyer Lorenz, Präsident des Bundesgerichtes: Ich danke Herrn Janiak für seine Ausführungen zum Geschäftsbericht 2009 des Bundesgerichtes, des Bundesstrafgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes. Ebenso bedanke ich mich bei den Geschäftsprüfungskommissionen und insbesondere bei der Subkommission Gerichte für die sorgfältige und einlässliche Prüfung unserer Arbeit im letzten Jahr. Ich bin mit der Beurteilung von Herrn Janiak vollumfänglich einverstanden.

Es ist zwar immer etwas heikel, etwas Positives zu sagen, aber gleichwohl: Den drei eidgenössischen Gerichten ging es im Berichtsjahr insgesamt gut. Ein Wort zunächst zur Geschäftslast: Vor drei Jahren trat das Bundesgerichtsgesetz in Kraft, unter anderem mit dem Ziel, das Bundesgericht zu entlasten. Dieses Ziel - das kann man heute sagen - konnte leider nicht erreicht werden. Die Zahlen sind auf dem bisherigen hohen Niveau stabil geblieben. Gleichwohl konnte das Bundesgericht zeit- und sachgerecht entscheiden, weil andere Elemente zu einer Entlastung oder zu einer Effizienzsteigerung führten. Dazu gehört insbesondere die fast konsequente Beschränkung der Überprüfungsbefugnis auf eine Rechtskontrolle. Wir haben den Sachverhalt also fast nirgends mehr zu prüfen. Das ist funktionsgerecht. Sie werden in den nächsten Tagen wiederum vor dieser Frage stehen. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie diese sinnvolle und wirksame Massnahme nicht wieder teilweise rückgängig machen.

Ich muss Sie auch darauf hinweisen, dass die erste Hälfte dieses Jahres nicht mehr so gut aussah wie das letzte Jahr. Während im letzten Jahr ein Verfahren vor dem Bundesgericht im Durchschnitt 131 Tage dauerte - das ist eine sehr gute Zahl -, dauerte es in der ersten Hälfte dieses Jahres durchschnittlich 149 Tage. Das ist nicht dramatisch, aber es ist eine Trendwende, und es ist in Bezug auf die Belastung des Bundesgerichtes mit weiteren Aufgaben Vorsicht am Platz. Beim Bundesverwaltungsgericht ist die Situation so, dass es seine Rückstände etwas abbauen konnte und daher auf Kurs ist. Das Bundesstrafgericht hat im vergangenen Jahr zusätzliche Mittel erhalten. Es müsste ebenfalls in der Lage sein, seine Aufgaben wahrzunehmen.

Herr Janiak hat mit Grund die Problematik der Heimarbeit an den eidgenössischen Gerichten angesprochen. Das Bundesgericht, das Bundesstrafgericht und auch der Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes sind aus verschiedenen Gründen gegen die Einführung einer solchen Heimarbeit. Herr Janiak hat auf die Gründe hingewiesen. Das Bundesgericht kann das grundsätzliche Arbeiten am Gericht ohne ausdrückliche Empfehlung durch die Geschäftsprüfungskommissionen aber nicht für alle Gerichte anordnen. Ich bin den Geschäftsprüfungskommissionen deshalb dankbar, dass sie ihre Subkommission Gerichte beauftragt haben, dem Problem näher nachzugehen und Vorschläge zu präsentieren. In dem Sinn scheint es mir auch richtig zu sein zu präzisieren, dass mit der Genehmigung des Geschäftsberichtes des Bundesverwaltungsgerichtes nicht auch die Heimarbeit genehmigt ist.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen die Genehmigung der Geschäftsberichte.

[VS]

Eintreten ist obligatorisch

L'entrée en matière est acquise de plein droit

[VS]

[VS]

Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesgerichtes im Jahre 2009

Arrêté fédéral approuvant la gestion du Tribunal fédéral en 2009

[VS]

Detailberatung - Discussion par article

[VS]

Titel und Ingress, Art. 1, 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

[VS]

Titre et préambule, art. 1, 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

[VS]

Angenommen - Adopté

[VS]

Präsidentin (Forster-Vannini Erika, Präsidentin): Gemäss Artikel 74 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes wird keine Gesamtabstimmung durchgeführt.