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preparatory:AB 111033

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2009-09-14

Wortprotokoll

Eine Vorbemerkung: Das ganze Luchsprojekt ist Bestandteil der Bemühungen um Biodiversität, die eine Säule unserer gesamten Umweltpolitik ist und die sogar in der Bundesverfassung ausdrücklich als eine Säule festgehalten ist. Ich weiss, man kann mit Beispielen, die einen zum Teil fast zum Lachen bringen, aufrechnen, was uns die Biodiversität kostet. Ich habe vielleicht auch schon solche Sprüche gemacht. Aber man muss dabei sehen: Es gibt auch Dinge, die man schwerlich in Kosten aufrechnen kann. Ich bekomme zum Teil auch Vorwürfe bezüglich der Wildtierübergänge über Nationalstrassen. Da sagt man auf der einen Seite, es sei unglaublich, dass man für die Tiere soundso viel ausgegeben habe. Auf der anderen Seite: Wenn wir das ganze Biodiversitätssystem erhalten wollen und dennoch unsere Zivilisation mit ihren Infrastrukturen in das ganze Land hineinbauen, dann müssen wir auch die Schutzmassnahmen zur Aufrechterhaltung der Biodiversität berappen, und da gehört das Luchsprogramm auch dazu. Letztlich sind gewisse Tiere wegen unserer Zivilisation verschwunden. Wenn wir uns dazu bekennen, in einer Umwelt zu wohnen, in der auch das Tier seinen Platz hat, dann dürfen wir diese Aufwendungen nicht scheuen.

Natürlich braucht das immer wieder neue Justierungen und Änderungen. Wir sind im Moment daran, die Jagdverordnung zu ändern, und da wird diese Problematik auch ihren Platz haben. Aber ich kann Ihnen sagen: Das ist sehr, sehr schwierig. Ich war kürzlich zum hundertjährigen Jubiläum bei den Jägern. Wir haben dort auch darüber diskutiert. Die Ansprüche an die Natur, auch bezüglich Biodiversität, sind bei den verschiedenen Interessengruppierungen dermassen umstritten, dass es sehr, sehr schwierig ist, eine Änderung des Gesetzes zu erreichen. Wir versuchen jetzt, zusammen mit den interessierten Kreisen und unter Einbezug dieser Problematik in der Jagdverordnung eine Lösung zu finden, und wir sind auf relativ gutem Weg dazu.

Es tut mir leid, dass die Antwort nicht der Nummerierung folgt. Sie folgt der Systematik, aber die Nummerierung ist nicht da. Ich könnte Ihnen auf jede einzelne Frage mehr oder weniger dasselbe sagen, was schon in der schriftlichen Antwort steht. Ich dachte im Gegenteil, manchmal sei es schöner anders; ich wollte da keiner Frage ausweichen.

Aber zu den beiden Fragen, die Sie jetzt speziell angetönt haben: Die Statistik zu den Luchsschäden in der Schweiz kann über die Website des Bafu eingesehen werden. Sie wird dort geführt, und daraus wird ersichtlich, dass Luchse in der Nordostschweiz bisher zwei Ziegen gerissen haben. Ein Luchs, der ein wildlebendes Tier reisst, verursacht nach unserer Definition eben keinen Wildschaden im Sinne des Bundesrechtes, und zwar deshalb nicht, weil andere Wildtiere auch andere Tiere reissen. Das gehört natürlich auch zur Natur. Es ist ja nicht so, dass Luchse deshalb angesiedelt werden, damit sie wie herzige "Büsis" irgendwo in einer Waldlichtung sitzen, wo man sie dann fotografieren kann, sondern sie tragen auch zur Regulierung des Wildbestandes bei.

Zu Frage 6 bezüglich dieser Flächenflugzeuge: Ich habe jetzt nur die Zahl 500 Franken zur Verfügung und nehme an, es seien diese unbemannten Drohnen, die die Kantonspolizei einsetzt oder die die Oberzolldirektion zur Eruierung von über die Grenze transportierten Salamis braucht. Die [PAGE 889] beobachten noch die Luchse. Ich bin aber nicht ganz sicher, ob es so ist. Ich müsste das sonst noch verifizieren.