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preparatory:AB 111218

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2010-05-31

Wortprotokoll

Ich möchte der Motionärin einen zweifachen Dank abstatten: einen ersten Dank dafür, dass sie die Motion eingereicht hat, einen zweiten Dank dafür, dass sie die Motion jetzt wieder zurückzieht. (Heiterkeit)

Was dazwischen geschah, ist aber nicht genau das, was Sie mir unterschieben - da muss ich jetzt schon noch eine Bemerkung machen. Ich habe Ihnen damals gesagt, dass wir das sauber abklären. Ich muss Sie der Tatsache versichern, dass es wirklich nicht so einfach war, wie Sie glauben. Es gab keine gesetzliche Grundlage. Wir konnten auch das Obligationenrecht nicht beanspruchen, wie es z. B. die Finanzdelegation vorgeschlagen hatte, wir konnten die Lösung nicht in den Vertrag mit den USA einbauen, wir konnten sie auch nicht in bestehende gesetzliche Gebührenverordnungen einbauen. Wir mussten also gewissermassen eine Lösung sui generis finden, und wir haben sie jetzt zusammen mit dem Bundesamt für Justiz gefunden; auch dort hat man sich das überlegt.

Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass es nicht ganz ohne Probleme sein kann, wenn man jemanden für beanspruchte Dienste gemäss der Rechtsordnung, wie das die Amtshilfe ist, mit Kosten belastet. Denn der Staat muss gewisse rechtliche Dienstleistungen voraussetzungslos erbringen. Es darf nicht so sein, dass der Eindruck entsteht, das Rechtssubjekt würde eine solche Leistung gewissermassen einkaufen oder vergelten. Diese Schwierigkeit mussten wir umgehen, aber jetzt ist die Lösung da, und wir präsentieren sie Ihnen zusammen mit diesem Staatsvertrag. Damit haben wir jetzt einen Weg gefunden, der auch rechtsstaatlich und in Bezug auf Präjudizien ein wirklich sauberer Weg ist, so, wie es damals eben angekündigt wurde.

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