preparatory:AB 1115
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 1999-12-13
Wortprotokoll
Es ist so, wie Frau Spoerry gesagt hat: Die beiden Formulierungen meinen eigentlich das Gleiche. Es ist völlig klar, was wir unter Berichterstattung und Controlling verstehen: Wir machen eben transparent, legen offen, was wir erreichen wollen; wir beschreiben die Zielerreichung und würden selbstverständlich auch Massnahmen vorschlagen, falls sich dies aufdrängen würde. [PAGE 1084]
Der einzige wirkliche Unterschied ist in der Tat die Vereinbarung mit den Aufsichtskommissionen des Parlamentes über den Inhalt der Berichterstattung. Das ist eine innovative Idee, die in der nationalrätlichen Kommission entstanden ist. Dort herrschte eine ziemlich grosse Begeisterung darüber, so dass ich den Kommissionsmitgliedern die Freude nicht nehmen wollte und gesagt habe, im Prinzip könne man das gerne einmal versuchen und so machen und ich würde die Wünsche entgegen nehmen. Es ist selbstverständlich: Wenn Sie das nicht schreiben würden und eine Kommission wie die GPK irgendeinen Wunsch hätte und irgendwo in der Berichterstattung etwas anders haben wollte, müsste der Bundesrat darauf eingehen. Für mich stellt sich folgende Frage, wenn ich das etwas kritisch sagen darf - ich kann mit der Lösung des Nationalrates leben; einfach, damit Frau Leumann das weiss -: Ich finde es etwas eigentümlich, dass man hier etwas tut, was man im gesamten übrigen Aufsichtsbereich des Bundes nicht tut - ein solches Instrument einführen. An sich hat sich ja das Berichterstattungswesen gut eingespielt. In diesem Sinne meine ich, sei die vom Nationalrat beschlossene Bestimmung eigentlich nicht nötig. Wir würden die etwas traditionellere bundesrätliche Lösung sicher so nutzen, dass wir Sie in Bezug auf das Reporting maximal zufrieden stellen könnten.
Ich ziehe die bundesrätliche Lösung vor, gehe aber nicht auf die Barrikaden, wenn Sie dem Nationalrat zustimmen.