preparatory:AB 111727
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2010-09-15
Wortprotokoll
Bei Artikel 12 Absatz 1 sind wir mit Ihrer Kommission einverstanden. Das sind wir zu übernehmen bereit. [PAGE 1258]
Zu den Minderheiten: Die Pflichtstunden für den Sport in der Schule waren der hauptsächliche Diskussionspunkt sowohl in Ihrer Kommission wie auch in der Vernehmlassung. Die Frage stellt sich, ob der Bund überhaupt die verfassungsmässige Kompetenz hat, Mindeststundenzahlen festzulegen. Das war einer der Punkte, über die wir in der Vernehmlassung diskutierten. Es ist festzuhalten, dass Sport das einzige Schulfach ist, das in der Bundesverfassung explizit erwähnt wird. Die Frage ist: Wie weit geht die verfassungsmässige Kompetenz? Wir haben dazu von Herrn Professor Biaggini von der Universität Zürich ein Gutachten erstellen lassen. Dieses Gutachten kommt zum Schluss, dass die Kompetenz, Mindeststundenzahlen für die Kantone festzulegen, vorhanden ist. So gesehen sind die Minderheitsanträge rechtlich zulässig; Sie haben eine rechtliche Kompetenz.
Sie haben es gemerkt, und es wurde auch erwähnt: Wir legten in der Vernehmlassungsvorlage ursprünglich eine Variante vor, in der den Kantonen eine Mindeststundenzahl vorgeschrieben wurde; dies aus den Überlegungen heraus, die auch hier zum Tragen kamen, wonach Sport etwas Wichtiges sei und Sport in der Schule von Bedeutung sei. Wer sich als junger Mensch schon bewegt und Freude an der Bewegung und am Sport hat, wird sich auch als Erwachsener eher bewegen. Daher ist Schulsport wichtig; dort kann die Freude am Sport geweckt werden. Das hängt auch mit der Qualität des Unterrichts zusammen. All das waren Überlegungen, die uns dazu geführt haben, den Kantonen in der ursprünglichen Vorlage eine Mindeststundenzahl vorzuschreiben. In dieser Vorlage sehen Sie das nun nicht mehr. Wir haben inzwischen mit der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz entsprechende Gespräche geführt. Diese bzw. die Kantone sind der Meinung, dass der Bund grundsätzlich nicht in die Schulhoheit einzugreifen habe, indem er Mindeststundenzahlen festlege. Der Bundesrat hat die Ausgangslage noch einmal diskutiert und ist zum Schluss gelangt, diese Kompetenz den Kantonen zu überlassen, wie es hier aufgeführt ist.
Es ist eine Güterabwägung, die Sie vorzunehmen haben: Einerseits geht es um den föderalistischen Staatsaufbau, der den Kantonen die Schulhoheit zuspricht und ihnen die Möglichkeit gibt, ihr Schulprogramm selber zu gestalten - der Föderalismus ist also das eine Gut, wenn Sie so wollen -, andererseits sind da die Sportlerherzen, die im Interesse des Sports und der Gesundheit die Kantone verpflichten möchten. Hier ist die Güterabwägung vorzunehmen. Der Bundesrat gewichtet die föderalistischen Aspekte höher und empfiehlt Ihnen daher, der Lösung des Bundesrates zu folgen und die Mehrheitsanträge zu den Absätzen 3 und 3bis abzulehnen. Bei dieser Güterabwägung haben Sie heute zu entscheiden zwischen Föderalismus und Sport, das ist eigentlich kurz zusammengefasst die Frage.
Ich empfehle Ihnen im Namen des Bundesrates, dem bundesrätlichen Entwurf zu folgen und damit diese Kompetenz den Kantonen zu überlassen.