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preparatory:AB 111915

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-15

Wortprotokoll

Mit dem Mehrheitsantrag wird ja wieder einmal einem sozialpolitischen Wunschanliegen entsprochen, das sich mindestens kurzfristig sehr angenehm begründen lässt. Der Antrag der Sozialdemokraten ist noch etwas schöner. Da wird über eine Milliarde Franken verteilt, und der Innenminister wird sich über den Erfolg freuen, wenn sich hier die Lösung der Kommissionsmehrheit durchsetzt. Ich bin allerdings nicht der Meinung, dass es für einen freisinnigen Bundesrat ein Erfolg sein kann, wenn er den AHV-Fonds zurzeit um mehr als 400 Millionen Franken belastet und damit ein Sozialwerk - das dürfte so sein - in grössere Schwierigkeiten bringen wird. Diese Revision sollte dazu benutzt werden, drohende Fehlbeträge in der AHV zu vermeiden. Das müsste das Ziel sein.

Ich möchte Sie an Folgendes erinnern: Wir haben vor zehn Jahren in der AHV rund 1,5 Millionen Rentner mit Renten versehen. Heute sind es in etwa 1,9 Millionen. Wir haben innert zehn Jahren 20 Prozent mehr Rentner aus der AHV finanziert, und diese Tendenz wird weitergehen. Wenn Sie hier auf Mehrausgaben verzichten und dem Antrag der Minderheit II (Parmelin) zustimmen, dann sparen Sie vielleicht 2 bis 2,5 Prozent der gesamten Ausgaben der AHV - nicht mehr. Das entspricht in etwa der Summe von 800 Millionen Franken. Da sehen Sie, um welche Entwicklungen es geht. Wir haben bei der IV und der Arbeitslosenversicherung, die wir zurzeit diskutieren, gesehen, welche Probleme auftauchen, wenn man Versprechungen macht, die nicht finanziert sind. Das wieder zu tun sind Sie hier im Begriff.

Leistungen zu sprechen, die nicht finanziert sind, heisst auf Pump leben, der nächsten Generation die Schulden überlassen und heute selbst gut dastehen. Das ist unseres Erachtens nicht sozial - das ist unsozial. Es gibt im Zusammenhang mit diesem Mehrheitsantrag weitere zwei Punkte, die ich hier erwähnen möchte:

1. Diese zusätzlichen Leistungen sollen gemäss Antrag der Mehrheit auf zehn Jahre befristet werden. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein, das glaubt ja kein Mensch! Dann müssten Sie zehn Jahre nach Inkrafttreten der Revision den Rentnerinnen und Rentnern einen Brief schreiben: Leider läuft dieser Beschluss nun aus, und Sie bekommen weniger Geld. Das ist die Folge! Ich meine, das ist absurd. Vor allem müssten Sie diesen Brief dann gerade den Personen mit den kleinsten Einkommen schreiben; sie würde es betreffen. Das kann ja nicht Ihr Ernst sein, dieser Mehrheitsantrag ist nicht brauchbar.

2. Die Erfinder der "Lösung der Vernunft", wie ich sie einmal nenne, wollen, dass der Kürzungsausgleich nicht exportiert wird; das können Sie in Absatz 7 nachlesen. Frau Goll hat in ihrem Votum schon darauf hingewiesen. Was mich erstaunt, Herr Bundesrat, ist, dass ein Europafreund, wie Sie es sind, eine solche Regelung mittragen will, denn sie widerspricht den Verträgen mit der EU zum freien Personenverkehr. Die Sozialleistungen, die die Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanzieren, sind exportierbar, ob Sie das hier nun ins Gesetz schreiben oder nicht. Es geht da um Verträge, die Sie, wie ich einmal annehme, auch einhalten wollen. Also ist auch das eine Vorschrift, die nicht haltbar ist.

Wir als Fraktion werden aus grundsätzlichen Überlegungen die Minderheit II (Parmelin) unterstützen und beim ehemaligen Antrag des Bundesrates bleiben, weil wir Ausbauschritte für die Sozialversicherungen in der heutigen Zeit ablehnen; sie sind, wie wir es beurteilen, auch sozialpolitisch unnötig.