preparatory:AB 112095
Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-20
Wortprotokoll
Die Frau Bundesrätin hat beim Eintreten richtigerweise von fünf Eckpunkten gesprochen. Der vierte Punkt ist die Zulässigkeit von stillen Reserven. Ebenso hat sie beim Eintreten gesagt, dass der Ständerat die Offenlegungspflicht bezüglich der Auflösung stiller Reserven abgeschwächt hat; er hat das also bewusst getan. Unsere Kommission hat nun die Ständeratsvariante ebenso bewusst übernommen. Die Aussage der Frau Bundesrätin stimmt, der Ständerat sei zur im geltenden Recht vorhandenen Regelung zurückgekehrt. Es ist nur der Gesamtbetrag der aufgelösten Wiederbeschaffungsreserven und der darüber hinausgehenden stillen Reserven im Anhang aufzuführen, soweit er den Gesamtbetrag der neugebildeten derartigen Reserven übersteigt und dadurch das erwirtschaftete Ergebnis wesentlich günstiger dargestellt wird. Aber das ist vom Ständerat bewusst so formuliert worden.
Ich rufe in diesem Zusammenhang in Erinnerung, dass der Entwurf, den wir auf dem Tisch haben, unter anderem für alle Rechtsformen des Privatrechts eine einheitliche Ordnung vorsieht; so wurde uns das gesagt. Jetzt kommt es: "Sie widerspiegelt den Status quo der Durchführung und Rechnungslegung eines gut geführten KMU." Der Ständerat hat bewusst gesagt, er wolle bei dem bleiben.
Wir haben in der Kommission nur sehr kurz darüber gesprochen. Aber wenn ich die Ausführungen aus dem Ständerat anschaue, dann sehe ich, dass dort argumentiert wurde, man wolle an einer Version festhalten, welche nun seit siebzehn Jahren Bestand hat und nicht aus wenig überlegten Gründen modifiziert oder verwässert werden sollte. Die Regelung habe sich bewährt. Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung müsse es sein, dass der Bilanzleser sieht, wann die Gesellschaft das ausgewiesene Ergebnis durch die Nettoauflösung von stillen Reserven zu positiv darstellt. Das sei gewährleistet. Kurz: Der Ständerat hat das bewusst gemacht, und die Mehrheit unserer Kommission hat diese Haltung bewusst übernommen.
Ich bitte Sie deshalb natürlich, der Fassung der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.