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preparatory:AB 112141

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2010-09-20

Wortprotokoll

Bei Annahme der Initiative wären davon auch die Personen, die nach dem Aufwand besteuert werden, betroffen. Für Aufwandbesteuerte gelten zwar besondere Regeln zur Festlegung der Bemessungsgrundlage. Es werden dann aber die ordentlichen Steuersätze zur Berechnung des Steuerbetrags angewendet. Aufwandbesteuerte, die über ein hohes Einkommen bzw. ein hohes Vermögen verfügen, wären von einer Annahme der Initiative daher genauso betroffen wie ordentlich besteuerte Personen mit einem Einkommen bzw. Vermögen in der gleichen Höhe.