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AB 112964

Moser Tiana Angelina · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-30

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen mit der Minderheit II, die Motion Fournier abzulehnen.

1. Zur Situation des Wolfs in der Schweiz: Die Diskussion rund um den Wolf ist extrem emotionalisiert. Sprüche wie "Zuerst die Rinder, dann die Kinder" oder das Heraufbeschwören einer akuten Gefahr für den Menschen in der Schweiz sind schlicht falsch und tragen nichts zur Problemlösung bei. Eine Mystifizierung des Wolfs im Sinne von Rotkäppchen bringt sicherlich keine nachhaltige Lösung. Das heisst jetzt aber nicht, dass wir den Wolf in der Schweiz heiligsprechen und Konflikte ignorieren sollen. Wir müssen den Wolf einfach als das behandeln, was er ist: ein Grossraubtier, das in die moderne Schweiz, seinen ursprünglichen, natürlichen Lebensraum zurückkehrt. Da braucht es selbstverständlich Anpassungen an die neue Situation, die Frage ist nur, welche.

Die wesentliche Frage ist, ob wir in der Schweiz ein Problem "Wolf" haben, oder ob wir nicht eher einzelne Problemwölfe haben. Ich bin der Meinung, dass Letzteres der Fall ist. Wir müssen die Probleme mit diesen einzelnen Wölfen lösen. Das können wir mit der gängigen Praxis auch sehr gut; wir zählen ja schliesslich sozusagen zu den Weltmeistern im Wölfe-Abschiessen.

Es kann aber nicht das Ziel sein, Wege zu suchen, um jeden Wolf abzuschiessen, der die Schweizer Grenze übertritt. Die Motion Fournier - oder auch die Motion der UREK-NR - strebt aber genau das an. Sie sucht Wege zur Aufweichung des heute absolut gerechtfertigten Schutzstatus: Der Wolf, die alpine Population, ist gemäss IUCN nach wie vor ein gefährdetes Tier.

Da die ganze Zeit von Rudeln und Horden gesprochen wird, hier noch einmal kurz die Fakten: Wir haben in der Schweiz seit 1995 wieder Wölfe; 11 Wölfe sind in der Schweiz offiziell nachgewiesen. Bisher wurden 8 Wölfe legal geschossen, 2 kamen durch einen sogenannten Unfall ums Leben, und einer wurde gewildert. Zum Vergleich: Frankreich hat 150 bis 170 Wölfe, Italien genauso viele.

In Italien und Frankreich gibt es eine problemlose Koexistenz - alles im Rahmen der Berner Konvention. Von einer Wolfsplage würde ich in dieser Situation nicht sprechen.

2. Der Fokus auf die Berner Konvention ist der falsche Weg. Die Konvention betrifft den Wolf nur am Rande. Sie ist das Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume, eine der bedeutendsten Konventionen zum Artenschutz. Für grössere und migrierende Tiere ist sie das Rückgrat schlechthin. Diese Tiere können nur international geschützt werden. Gute Beispiele hierfür sind der Adler, der Biber oder auch der Fischotter. Die vorliegende Motion Fournier will nun den Vertrag so anpassen, dass jederzeit Vorbehalte gemacht werden können. Wenn aber ein Vertrag jederzeit nach dem eigenen Gusto wieder angepasst werden kann, stellt man das ganze Vertragswerk infrage. Die ursprüngliche Motion und die Minderheit I (Schmidt Roberto) wollen, falls das nicht möglich ist, die Konvention kündigen. Nach der Kündigung soll man dann husch, husch wieder beitreten und den Vorbehalt anbringen. Das widerspricht einerseits dem Grundsatz von Treu und Glauben, und andererseits wird das auch von den anderen Vertragspartnern sicherlich nicht gebilligt.

3. Ich möchte noch etwas zu den Instrumenten der Regulation sagen: Ich bin nicht gegen eine Regulation des Wolfes. Eine Regulation ist unter Umständen durchaus sinnvoll. Es gilt aber, ein paar Punkte zu beachten: Erstens können Problemwölfe bereits heute abgeschossen werden; die Abschusszahlen sprechen für sich. Zweitens müssen wir primär den Konflikt zwischen Wölfen und Schafhaltern weiter entschärfen, und dafür braucht es in erster Linie die konsequente Umsetzung des Herdenschutzes, wie ich es zum Beispiel in meiner Motion fordere. Drittens, zur Jagd: Grossraubtiere nehmen eine natürliche Auslese der schwächeren Wildtiere vor, sie erbeuten Tiere, die für den Jäger wenig interessant sind. Die ehrenvolle Funktion der Jagd ist die Regulierung der Wildbestände als Ersatz für die Grossraubtiere. Mit der Rückkehr der Grossraubtiere gilt es, diese Aufgabe der Aktualität anzupassen und nicht auf Beuteerträge zu beharren; das ist auch die Meinung von zahlreichen Jägern. Die Motion der UREK-NR sowie die Motionen Schmidt Roberto und Lustenberger sind deshalb klar abzulehnen, denn sie wollen genau das.

Eine langfristige Regulation, die den Spielraum im Rahmen der Konvention ausnützt - ähnlich wie das Frankreich tut -, ist als Kompromiss absolut akzeptabel. In diesem Sinne ist auch die Motion Hassler 10.3605 unterstützenswert. Ich beantrage deshalb, die Minderheit II zur Ablehnung der Motion des Ständerates (Fournier) zu unterstützen.