Kuprecht Alex · Ständerat · 2010-09-20
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-20
Wortprotokoll
Wie aus der Geschäftsnummer ersichtlich ist, wurde dieser Vorstoss bereits im Jahre 2005, also vor fünf Jahren, eingereicht. Der Motionär verlangte seinerzeit, dass der Bundesrat finanzpolitisch wichtige Strukturreformen in den Bereichen AHV und IV so zu gestalten habe, dass die Mehrausgaben in diesen beiden wichtigen Sozialwerken nur noch hinsichtlich der Konjunktur ausgestaltet bzw. auf die Berücksichtigung der Teuerung beschränkt würden.
Die Kommission befasste sich anlässlich der Sitzung vom 22. April 2010 mit dieser Vorlage und ist nach relativ kurzer Diskussion zum Entscheid gelangt, diese Motion abzulehnen. Vom Zeitpunkt der Einreichung der Motion bis zu unserer heutigen Behandlung sind insbesondere in den beiden erwähnten Sozialwerken verschiedene Reformvorhaben angepackt worden, oder sie befinden sich gegenwärtig in der parlamentarischen Beratung: so z. B. die erneute Auflage der 11. AHV-Revision, die wir vorhin zum letzten Mal beraten haben und die ja in die Schlussabstimmung kommt, die 5. IV-Revision sowie der erste Teil der 6. IV-Revision, den wir in der Sommersession behandelt haben; der zweite Teil wird sich zudem gemäss Beschluss über die Zusatzfinanzierung bis Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres ebenfalls in Form einer Botschaft beim Parlament befinden. Zu guter Letzt sei auch noch erwähnt, dass der Beschluss zur Strukturreform in der zweiten Säule ebenfalls die Schlussabstimmung passiert hat. Diesbezüglich sind also einige wichtige und zukunftsorientierte Reformschritte vorgenommen worden.
Der Motionär verlangte zudem, dass in diesen Reformschritten insbesondere hinsichtlich der Ausgaben primär die Konjunktur berücksichtigt werde und sie möglichst auf die Teuerung beschränkt würden. Die Zielrichtung dieser Motion wurde bei den bereits erwähnten Reformschritten jeweils berücksichtigt. Sie erweist sich jedoch insbesondere durch den Umstand der demografischen Entwicklung als nicht realistisch. Die Ausgabensteigerung dürfte sich nur schon durch das Wachstum der Rentnerzahlen weit über der Teuerung befinden. Hinzu kommt noch die Tatsache, dass die aufgelaufene Teuerung periodisch zusätzlich zu entrichten ist. Der Bundesrat versteht also die Stossrichtung des Motionärs als generellen Orientierungspunkt, von dem aus den geschilderten Gründen abgewichen werden muss. Diesbezüglich beantragte der Bundesrat dem Nationalrat auch, die Motion anzunehmen.
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Obwohl der Nationalrat dieser Motion in der Frühjahrssession 2009 mit 121 zu 68 Stimmen ohne Diskussion zugestimmt hat, beantrage ich Ihnen namens der Kommission, die Motion abzulehnen. Die Ziele sind infolge der behandelten oder in Behandlung stehenden Reformen bereits erreicht, somit ist diese Motion eigentlich gegenstandslos.