preparatory:AB 113212
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-21
Wortprotokoll
Über Absatz 3 haben wir auch noch diskutiert. Ich sage einfach zuhanden des Amtlichen Bulletins: Wir haben vorgeschlagen, den ursprünglichen Absatz 3 zu streichen. Er lautete: "Es ist verboten, Hunde im öffentlichen Raum unbeaufsichtigt laufen zu lassen." Wir haben diese Bestimmung deshalb gestrichen, weil wir an die Situation im ländlichen Raum gedacht haben, wo beispielsweise auf zwei Seiten einer öffentlichen Strasse, einer Gemeindestrasse, Bauernhöfe stehen, und jeder dieser Höfe hat einen Hofhund. Es ist so, dass diese Hofhunde auf den Bauernhöfen frei herumlaufen. Sie sind teilweise durchaus auch beaufsichtigt, aber sie können natürlich einmal unbeaufsichtigt diese Strasse überqueren. Wir haben gefunden, es wäre übertrieben, wenn so etwas nicht mehr zulässig wäre.
Jetzt hat der Nationalrat folgende Fassung vorgeschlagen: "Im öffentlichen Raum sind Hunde unter Aufsicht zu halten." Wir haben das in der Kommission diskutiert und noch einmal die Frage aufgeworfen, wie es dann eben im ländlichen Raum sei. Wir haben das Beispiel der Bauernhöfe noch einmal erwähnt. Da wurde uns von der Verwaltung gesagt, dass eine solche Situation durchaus auch als "unter Aufsicht halten" verstanden werden könne. Auf diesen Betrieben gingen ja Leute herum, sodass die Hunde in diesem Hofraum unter [PAGE 851] Aufsicht stünden, und wenn sie einmal die Strasse überqueren würden, wäre das nach dieser Bestimmung durchaus nicht untersagt. Es gehe hier vor allem darum, dass man die Hunde nicht streunen lasse; es seien Hunde gemeint, die sich völlig selbstständig - eben ohne Aufsicht - in den Dörfern und in grösseren Gebieten herumtummeln würden. Aus dieser Optik sind wir der Meinung, man könne hier dem Beschluss des Nationalrates zustimmen.
Zu Absatz 4: Wir sind der Meinung, dass Absatz 4 zum Konzept gehört, das wir gewählt und vorhin bestätigt haben, nämlich dass es eine einheitliche Bundeslösung geben soll. Es ist der ausdrückliche Wunsch der Kantone, dass der Bund eine Haltebewilligung vorschreibt. Das würde dann eben das ermöglichen, was die Kantone bisher zum Teil mit ihren Rasselisten getan haben. Ich möchte noch einmal erwähnen, dass wir in der Kommission bewusst nicht von "Rassen", sondern von "Hundetypen" gesprochen haben, weil bei den Rassen das Problem der Abgrenzung besteht, vor allem, wenn es Mischlinge unterschiedlichster Arten gibt.
Mit dieser Bestimmung hat der Bundesrat also die Möglichkeit, mit Blick auf bestimmte Hundetypen - wir denken da z. B. an Hundetypen, die als Kampfhunde gezüchtet und erzogen worden sind - entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Das ist, wie gesagt, ein Wunsch der Mehrheit der Kantone.