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preparatory:AB 11370

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-03-14

Wortprotokoll

Die Minderheit beantragt Ihnen, den letzten Halbsatz zu streichen, wonach eben die eidgenössischen Räte an die Sparvorhaben des Bundesrates gebunden sind. Auch hierüber wurde im Rahmen des Eintretens eingehend diskutiert. Es ist natürlich eine grundsätzliche Frage, das ist klar. Aber bildlich gesprochen ist es natürlich auch so: Wenn Sie sich die Schuldenbremse als Gefäss vorstellen, das verschiedene Mechanismen zum Ausdruck bringt, und unten dann ein Loch finden, dann sehen Sie, dass im Grunde genommen mit dieser Bestimmung, also mit diesem Streichungsantrag, die ganze Schuldenbremse, der ganze Mechanismus wieder aus den Angeln gehoben wird.

Die Mehrheit vertritt die Auffassung, dass es zwar unschön, aber doch vertretbar ist, dass sich hier eben auch das Parlament - wie der Bundesrat - selber beschränkt. Wir meinen, dass diese Selbstbeschränkung nicht im Sinne von Artikel 27 ZGB als unzulässig betrachtet werden kann. Sie ist wie gesagt nicht schön, aber von der Sache her eben erforderlich. Ich weise nochmals darauf hin, dass das Parlament an die Dauer von diesen drei Jahren gebunden ist, es ist auch an die Höhe gebunden; es ist aber nicht materiell gebunden.

Wenn ich noch eine Bemerkung zu Kollege Schmid Carlo machen darf. Er hat ja gesagt, dass sich das Parlament gegenüber dem Bundesrat unterordnen müsse. Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass die Sparvorgabe zwar durch den Bundesrat vorgegeben wird - aber diese Vorgabe ist ja ihrerseits wieder durch das Gesetz vorgegeben.

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