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preparatory:AB 113937

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2010-12-06

Wortprotokoll

Die genaue Zahl ist schwierig zu berechnen und hängt stark mit der Situation und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt zusammen. Erfreulicherweise zeichnet sich hier seit Anfang Jahr eine Verbesserung ab. Das Seco geht davon aus, dass am 1. April 2011 rund 10 bis 12 Prozent der auf den Arbeitsämtern gemeldeten Personen, d. h. 14 000 bis 17 000 Personen, aufgrund der Gesetzesrevision ihren Anspruch auf weiteres Arbeitslosengeld verlieren könnten. Die tatsächliche Zahl der Aussteuerungen hängt davon ab, wie viele der erwerbslosen Personen bis zu diesem Zeitpunkt eine Stelle finden. Wer den Anspruch auf Arbeitslosengeld verliert, wird im Übrigen nicht automatisch ausgesteuert und von der Sozialhilfe abhängig. Die Erfahrung zeigt, dass etwa 15 Prozent der ausgesteuerten Personen nach zwei Jahren Sozialhilfe beziehen. Die meisten Personen werden sich rechtzeitig auf die neue Situation einstellen und nicht warten, bis sie ihre Ansprüche verlieren. Um den Betroffenen ausreichend Zeit einzuräumen, sich [PAGE 1820] auf die neue Rechtslage vorzubereiten, setzt der Bundesrat das Gesetz auf den 1. April und nicht schon auf den 1. Januar 2011 in Kraft. Das Parlament hat im neuen Avig keine Übergangsbestimmungen vorgesehen. Deshalb läuft am 1. April 2011 die Bezugsdauer für diejenigen Erwerbslosen aus, die bereits während der maximalen Dauer gemäss neuem Gesetz Taggelder beansprucht haben. Personalberaterinnen und Personalberater in den RAV stehen den Betroffenen beratend bei und unterstützen sie bei der Stellensuche.