Hämmerle Andrea · Nationalrat · 2010-12-07
Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-12-07
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir zunächst noch eine Bemerkung zu Absatz 4: Die Formulierung des Nationalrates war nicht völlig klar, deshalb hat der Ständerat eine Präzisierung vorgenommen. Die Ermässigungen werden eben auch für Zeitungen von Nonprofitorganisationen und -verlagen gewährt, die keine Mitglieder, sondern nur Abonnenten haben. Das wird in diesem Absatz klargestellt.
Nun zum umstrittenen Absatz 5: Der Nationalrat formuliert klare Kriterien, nach welchen diese Ermässigungen gewährt werden. Dabei legt er eine Obergrenze von 100 000 beglaubigten Exemplaren fest, auch für Kopfblattverbünde. Wie diese Kopfblattverbünde dann im Einzelnen definiert werden, bleibt Sache des Bundesrates, aber das Verhältnis ist klar: Es gibt eine Obergrenze von 100 000 Exemplaren. Auf der anderen Seite wollen Ständerat und Bundesrat eine vollständige Kompetenzdelegation an den Bundesrat, nämlich dass der Bundesrat die Voraussetzungen für die Gewährung von Ermässigungen regelt und die ermässigten Preise genehmigt, also Carte blanche für den Bundesrat. Dem gegenüber steht die Formulierung des Nationalrates, welcher klare Kriterien formuliert, die als Grenze für den Bundesrat gelten; innerhalb dieser Grenzen hat der Bundesrat dann immer noch Möglichkeiten für Differenzierungen. Es ist so, dass die Mittel für diese Presseförderung ohnehin begrenzt sind, egal welchen Betrag Sie dann bei Absatz 6 beschliessen; deshalb macht es durchaus Sinn, hier auch klare Kriterien zu formulieren.
Nun zu Absatz 6. Die Situation ist die: Nationalrat und Ständerat haben identische Beschlüsse gefasst, nämlich 30 Millionen Franken für die Regional- und Lokalpresse, 20 Millionen Franken für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse; identische Beschlüsse also, hingegen gibt es eine Differenz bei der Ausgabenbremse. Beim Nationalrat wurde die Ausgabenbremse gelöst; im Ständerat gab es ebenfalls eine Mehrheit, nämlich mit 21 zu 19 Stimmen, aber das Quorum, nämlich 23 oder 24 Stimmen, wurde nicht erreicht.
Die Kommission schlägt Ihnen mit 12 zu 9 Stimmen vor, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Ich bitte Sie, ein Gleiches zu tun.