Lexipedia

preparatory:AB 114105

Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-08

Wortprotokoll

Worum geht es hier? Der Bundesrat schlägt in seinem Entwurf den Wechsel vom Leitungs- zum Kontrollprinzip vor, das heisst von den tatsächlichen Verhältnissen zum Kontrollprinzip - Macht via Aktien. Der Ständerat hat nun in Absatz 3 eine Ausnahme davon gemacht; er will die Realitäten, die tatsächlichen Machtverhältnisse, besser berücksichtigen. Er hat beschlossen, dass die übergeordnete juristische Person die Pflicht zur Konsolidierung an ein in der ganzen Struktur untergeordnetes Unternehmen übertragen kann, sofern nachgewiesen werden kann, dass dieses die anderen Unternehmen unter einer einheitlichen Leitung zusammenfasst; das ist wichtig. Im Ständerat ist man der Auffassung, dass damit der wirtschaftlichen Realität besser Rechnung getragen werden könne.

Eine juristische Person, z. B. eine gemeinnützige Stiftung, ein Verein, eine Genossenschaft, kann ja Beteiligungen an anderen Gesellschaften als Kapitalanlage halten; darum geht es. Dann soll diese andere Gesellschaft die Konzernrechnung abliefern, wenn sie faktisch das Konstrukt beherrscht und das auch nachweist; das ist der entscheidende Punkt.

Ich gebe aber Frau Leutenegger Oberholzer Recht: Der Ständerat hat vielleicht bei der Korrektur etwas übertrieben. Mit der vom Ständerat beschlossenen Korrektur könnte es tatsächlich gewisse Missbräuche geben; das gebe ich offen zu. Deshalb haben wir dies in der Kommission korrigiert; das soll nicht möglich sein. Die CVP/EVP/glp-Fraktion beantragt mit der Mehrheit, dass diese Möglichkeit nur Vereinen, Stiftungen und Genossenschaften offenstehen soll; das steht explizit im Text. Falls Sie dem Antrag der Mehrheit nicht zustimmen, dann bitte ich Sie, wenigstens der Version des Ständerates zuzustimmen.

Im Namen der CVP/EVP/glp-Fraktion bitte ich Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.

preparatory:AB 114105 | Lexipedia | Lexipedia