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preparatory:AB 114109

Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-08

Wortprotokoll

Wir sind beim Thema der anerkannten Standards zur Rechnungslegung. Bundesrat und Ständerat haben vorgesehen, dass der Bundesrat generell die anerkannten Standards bezeichnet und die Voraussetzungen festlegt, die für die Wahl eines Standards oder den Wechsel von einem Standard zum andern erfüllt sein müssen.

Die Kommission bittet Sie nun zu beschliessen, dass der Bundesrat diese Dinge zwar festlegen kann, aber nicht für die kotierten Gesellschaften, für welche die Börse einen Standard festgelegt hat. Die Börsen legen bekanntlich im Rahmen ihrer Selbstregulierung die anzuwendenden Rechnungslegungsbestimmungen für die kotierten Gesellschaften fest. In diese Selbstregulierungshoheit sollte der Gesetzgeber nicht via OR eingreifen. Das war die Meinung der Mehrheit der Kommission.

Vielleicht ändert sich materiell gar nicht viel, da die Regelung der Börse mit den Intentionen des Bundesrates übereinstimmt: Mit Swiss GAAP FER, IFRS und US GAAP sind anerkannte Standards vorgesehen. Da sind wahrscheinlich die Lösungen von Börse und Bundesrat deckungsgleich.

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