preparatory:AB 114503
Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2010-12-14
Wortprotokoll
Frau Schenker hat Ihnen erläutert, wer einer IV-Stelle warum eine Person zum Zweck der Früherfassung melden kann. Es sind dies die versicherte Person, die im gleichen Haushalt lebenden Personen, der Arbeitgeber der versicherten Person, die behandelnden Ärztinnen und Ärzte der versicherten Person, Versicherer, die Taggeld oder Renten versichern, und der Unfallversicherer - eine ganze Reihe von Personen im Netz der Betreuung betroffener potenzieller IV-Rentenbezüger oder -bezügerinnen. Der Zweck dieser Liste ist, dass krankheits- oder unfallbedingte Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit im Hinblick auf präventive oder arbeitserhaltende Massnahmen oder im Hinblick auf die rechtzeitige Einleitung eines Berentungsverfahrens frühzeitig gemeldet werden können, sodass die versicherte Person keine Leistungslücke erfährt. Gleichzeitig ist dem Daten- und Personenschutz ein hoher Stellenwert einzuräumen, da es sich um äusserst sensible Daten handelt.
Der Krankenversicherer hat die krankheitsbedingten Behandlungskosten zu decken. Diese müssen aber keinen Bezug zur Einschränkung der Arbeitsfähigkeit haben. Anders liegt der Fall beim Taggeldversicherer, der ja nur bei Arbeitsunfähigkeit zum Zug kommt, oder beim Unfallversicherer, dem die Daten zur Arbeitsunfähigkeit ebenso vorliegen wie dem Arbeitgeber. Es sind genau diese Personen, die bereits eine Meldebefugnis haben.
Der Personenkreis soll so eng wie möglich und so weit wie nötig gefasst werden. Es gibt derzeit keine Anhaltspunkte, dass der bundesrätliche Lösungsvorschlag nicht genüge. Es ist deshalb auch nicht nötig, jetzt eine Erweiterung zu veranlassen. Das Einzige, was Sie damit generieren würden, ist weniger Datenschutz und mehr Verwaltungskosten. Damit ist niemandem gedient.
Die Kommission hat in dieser Sache nach meiner Einschätzung nicht sorgfältig gearbeitet. Es ist nicht unsere Aufgabe, Lösungen vom Tisch zu wischen, denen eine bewusst gewählte Systematik zugrunde liegt. Falls der Kreis der meldungsberechtigten Personen erweitert werden muss, brauchen wir dazu eine Grundlage, einen Bericht, der den Sinn dieser Massnahme erläutert. Die Kommission hat darauf verzichtet.
Die grüne Fraktion bittet Sie deshalb, die Minderheit Schenker Silvia zu unterstützen.