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preparatory:AB 114801

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2010-12-08

Wortprotokoll

Vorab möchte ich dem Antragsteller in einem Punkt widersprechen, nämlich dass sich im Dopingbereich seit 1987 nichts geändert habe. Das ist eine Wahrnehmung, die ich in keiner Art und Weise teile. Wenn Sie sehen, was in der Dopingbekämpfung in den letzten Jahren alles erfolgt ist, dann erkennen Sie, dass dies - so meine Meinung - eine Erfolgsgeschichte ist. Es können heute Substanzen nachgewiesen werden, Dopingarten, Blutdoping usw., von denen man vor zwanzig Jahren noch keine Ahnung hatte. Heute gilt Marihuana, gelten Nasentröpfchen usw. als Doping. Man kann sie nachweisen, das war früher nicht der Fall.

Sie sehen diese Entwicklung, die erfolgreiche Bekämpfung des Dopings, auch, wenn Sie gewisse Sportarten verfolgen: Bei den Leistungen ist ein klarer Rückgang festzustellen. Man wird Rekorde, die man vor einigen Jahren erzielt hat, während Jahrzehnten nicht mehr erreichen. Die Dopingbekämpfung ist erfolgreich. Und wenn man früher vielleicht noch von der Spitze eines Eisberges sprechen musste, ist man heute in der Lage, im Einzelfall festzustellen, wer sich gedopt hat und wer nicht.

Wenn Sie Spitzensportler fragen: Spitzensportler haben heute für 24 Stunden zu melden, wo sie sich aufhalten und was sie tun, damit eine Dopingkontrolle jederzeit und unangemeldet stattfinden kann. Ich habe es schon erlebt, als ich mit Spitzensportlern zusammensass: Die Spitzensportler mussten telefonieren und mitteilen, dass das Gespräch eine Stunde länger gehe, dass sie dort nicht auffindbar seien. Es ist eine weitgehend lückenlose Kontrolle, die heute erfolgen kann und auch erfolgt: in Bezug auf die Präsenz, in Bezug auf Wettkämpfe, in Bezug auf Mittel. Da hat eine Sensibilisierung stattgefunden, die, wie ich meine, ausserordentlich ist. Das kann man durchaus als Erfolgsgeschichte bezeichnen. Aber es gibt natürlich immer noch die Auswüchse, die in den Medien entsprechend hoch gehandelt werden. Gegen diese Auswüchse ist vorzugehen, da sind wir gleicher Meinung.

Die Frage, die Sie heute diskutieren, ist nicht etwa neu. Man hat sie in den letzten Jahren intensiv mit Sportverbänden, mit Sportlern diskutiert. Die Lösung, die wir Ihnen vorschlagen, ist, meine ich, die bestmögliche. Sie wird auch nicht dazu führen, dass es in Zukunft nicht vereinzelte schwarze Schafe gibt. Die gibt es überall. Aber wir sind uns einig in Bezug auf die Bekämpfung des Umfeldes. Es geht jetzt darum zu fragen: Wie können Sportler am effizientesten bestraft werden? Eigentlich sind wir der Meinung: Für Sportler muss im Falle der Feststellung von Missbrauch die Höchststrafe angewendet werden. Und für einen Sportler ist die Höchststrafe, dass man ihm seinen Sport verbietet. Hier stellen wir fest: Das funktioniert.

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Sportverbände sprechen in aller Regel eine zweijährige Sperre bzw. einen zweijährigen Ausschluss von Wettkämpfen aus, und das ist für Sportler auf nationaler und internationaler Ebene das Ende ihrer sportlichen Karriere. Wer zwei Jahre gesperrt wird, kann nicht mehr einsteigen, da passiert zu viel. Es bedeutet nicht nur das Ende der Karriere, es bedeutet auch das Ende des Einkommens und das Ende von Sponsoringverträgen usw. Diese Massnahme zählt und schlägt durch, weil sie schlicht und einfach zum Aus eines Sportlers führt, sie ist für den Sportler die Höchststrafe. Eine Strafverfolgung gemäss Strafgesetzbuch dürfte wahrscheinlich dazu führen, dass der entsprechende Verband zunächst einmal noch zögert und ein Gerichtsurteil abwarten will. Ein Gerichtsurteil kann aber nie so hart sein wie die totale Sperre; das ist in Bezug auf den Sport in jedem Fall vorzuziehen.

Sie haben Contador angeführt: Sehen Sie, ich weiss nicht, ob ein Richter dann feststellt, das verdorbene Fleisch sei Doping. Dann geht ein Prozess los, der sich über Jahre hinzieht, mit Rekursmöglichkeiten, hin und her. Die Gefahr, dass es am Ende zu einer kleinen Geldstrafe oder allenfalls zu einem Freispruch vor Gericht kommt, besteht schon. Da ist die Regelung, die wir beantragen, nämlich dass das Umfeld strafrechtlich verfolgt, entsprechend bestraft und der Sportler durch den Verband sanktioniert wird, ganz klar die härtere Regelung, und diese ist meiner Meinung nach vorzuziehen. Wenn Sie mit Sportlern sprechen - versuchen Sie es doch einmal! -, werden Sie sehen, dass diese eher die Lösung vorschlagen, die Herr Büttiker propagiert, weil diese mehr Spielraum eröffnet, weil man mit ihr sofort in gerichtliche Verfahren mit Rekurs- und Beweismöglichkeiten usw. geht. Das ist etwas, was wir so nicht beantragen.

Wenn Sie das so machen, bestrafen Sie plötzlich den Gebrauch von Marihuana im Sportbereich; dieser wird sonst ja nicht bestraft. Marihuana ist aber ganz klar ein Dopingmittel und führt zu einer Sperre eines Sportlers. Wie lösen Sie das zum Beispiel dann im Sportbereich? Den Gebrauch von Marihuana bestrafen Sie normalerweise nicht. Wenn aber ein Sportler Marihuana als Aufputschmittel verwendet, müssen Sie ihn dafür bestrafen - für etwas, was sonst nicht bestraft wird. Das im Strafrecht wieder abzugrenzen wird dann schwierig. Mit der Sanktion ist es klar: Wer Marihuana oder zum Beispiel eben Nasentröpfchen oder sonst irgendetwas gebraucht hat, was das Atmen erleichtert, wird bestraft bzw. gesperrt, weil das als Doping gilt. Wie machen Sie das im Strafrecht, wie legen Sie das dort fest?

Ich habe durchaus Verständnis, dass wir hier rigoros und in Zukunft noch rigoroser sein müssen; die Sensibilität ist mittlerweile vorhanden. Aber noch einmal: Für den betroffenen Sportler ist die Höchststrafe eine Sperre, weil diese für ihn das Ende der Karriere, der Anerkennung und der Einnahmen ist. Das Konzept, das wir vorschlagen, ist, so meinen wir, ausgereift, und es ist vor allem wirksamer als die Lösung, ein Vergehen hier auch noch im Strafgesetzbuch zu verfolgen. Denn damit würden wir wieder Unklarheiten, Aufschübe und Rekursmöglichkeiten bis zum Gehtnichtmehr, wenn Sie so wollen, schaffen, und die Sportverbände müssten das entsprechend so machen.

Wir berücksichtigen das auch bereits in Bezug auf die Beiträge bzw. Subventionen, die an die Sportverbände gehen; das ziehen wir dort selbstverständlich ab. Wer Dopingsünder hat, wird entsprechend bestraft. Beim Sport-Toto ist das wieder eine kantonale Sache. Das ist, soweit ich das jetzt aus dem Stegreif sagen kann, noch nicht endgültig geregelt; auch dort müsste das geregelt sein.

Aber das Konzept, das wir vorschlagen, ist das wirksamste. Das Umfeld bestrafen wir, und den Sportler sollen die Verbände mit der Wettkampfsperre bestrafen. Das scheint uns das Wirksamste zu sein.

Noch einmal: Es wurden wesentliche Erfolge erzielt. Man ist hier auf gutem Weg. Wenn wir heute Dopingsünder ausmachen und sie bekanntwerden, ist es nicht mehr die Spitze eines Eisbergs, sondern das Netz ist eng gezogen und engmaschig. Wir können davon ausgehen, dass wir die wirklichen Sünder heute erkennen, was nicht ausschliesst, dass immer wieder neue Dopingmethoden entwickelt werden. Das ist überall so. Diese Lücken werden wahrscheinlich geschlossen. Da ist es auch notwendig, bei der Dopingkontrolle Fortschritte zu machen. Das gelingt jetzt mit der Million, die Sie gesprochen haben. Sie ermöglicht zusätzliche Prüfmethoden, Blutkontrollen usw. Das kostet etwas Geld. Das wird weitergehen.

Aber ich schlage Ihnen vor, bei der Fassung des Bundesrates und der Kommission zu bleiben. Es ist das wirksamere Instrument, um Doping zu bekämpfen, ohne dass ich ausschliessen kann, dass es auch in Zukunft Dopingsünder geben wird. Aber die gibt es mit beiden Varianten. Unsere ist die wirksamere, um Doping zu bekämpfen, weil sie durch ein Verbot der Sportausübung und das Versiegen sämtlicher Einnahmequellen den Sportlern direkt ans Lebendige, an die Ehre geht - und das ist das, was den Sportler trifft.

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