Lexipedia

preparatory:AB 115015

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-14

Wortprotokoll

Dieser Antrag hat der Kommission nicht vorgelegen. Ich habe ihn heute Morgen zur Kenntnis genommen. Einige Bemerkungen dazu aus meiner persönlichen Sicht: Mit den verabschiedeten Bestimmungen in Bezug auf Vergütungsreglement und Beschlussfassung hinsichtlich Vergütungen betreffend den Verwaltungsrat haben wir, so meine ich, eine ausreichende Regelung getroffen; dies als generelle Bemerkung, dass nicht noch weitere Bestimmungen aufzunehmen sind.

Nun ganz konkret zum Antrag: Ich bin mir nicht sicher, Herr Kollege Germann, ob das wirklich ein aktienrechtliches [PAGE 1255] Problem ist. Aus meiner Sicht ist es dies nicht. Es wäre eher ein Problem, das die Finma zu regeln hat. Aktienrechtlich haben wir es geregelt: Vergütungsreglement und Genehmigung der Vergütungen. Ich meine, das gehöre nicht hierher. Dann kommt etwas Zweites: Sie sprechen von Finanzdienstleistern. Was ist das? Das ist nirgends definiert. Ich bin auch ein Finanzdienstleister. Ja, wenn ich meinen Kindern Sackgeld gebe, dann handle ich als Finanzdienstleister! Spass beiseite: Dieser Begriff ist nicht definiert. Dann kommt hinzu: Der Antrag ist inhaltlich und terminologisch auch nicht auf den indirekten Gegenvorschlag abgestimmt. Und jetzt müssen Sie sich noch Folgendes überlegen: Es wird eine "konzernweite" Genehmigung verlangt. Wie wollen Sie diese Bestimmung in der Praxis mit den Begriffen "Finanzdienstleister" - allenfalls weltweit tätig - und "konzernweite" Genehmigung umsetzen? Ich muss Ihnen ehrlich sagen, ich kann mir schlechterdings nicht vorstellen, wie das funktionieren soll.

Im Gegensatz zu Kollege Germann bin ich der Meinung, dass wir, wenn es um den Aspekt der Boni geht, jetzt in der Vorlage 2 eine Alternative vorliegen haben. Ich beziehe jetzt nicht Stellung dazu, aber ich sage nur: Sie müssen das dann bei der Vorlage 2 diskutieren.

Deshalb, so meine ich, sollten wir den Antrag für einen neuen Artikel 731lbis ablehnen.

preparatory:AB 115015 | Lexipedia | Lexipedia