AB 115130
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-15
Wortprotokoll
Die SGK hat diese Motion an der Sitzung vom 26. Oktober 2010 geprüft. Sie will den Bundesrat beauftragen, die Menschen, Tiere und Ökosysteme vor den Gefahren von hormonaktiven Stoffen zu schützen, indem er die Erkenntnisse aus dem Nationalen Forschungsprojekt 50 umsetzt und dann die [PAGE 1293] notwendigen Anpassungen in Gesetzen und Verordnungen vornimmt.
Die Kommission schätzt die Wirkung von hormonaktiven Stoffen als potenzielles Gesundheitsrisiko ein, das ernst zu nehmen ist. Nicht nur das NFP 50, auch andere Berichte sprechen von problematischen Auswirkungen von Hormonen etwa auf unser Immunsystem; der Bericht des Fischereiverbandes zeigt Veränderungen bei Fischpopulationen auf. Die Kommission unterstützt ausdrücklich die Bestrebungen des Bundesrates, Menschen, Tiere und Ökosysteme gemäss dem Vorsorgeprinzip vor diesen Gefahren zu schützen. Sie nahm auch zur Kenntnis, dass verschiedene im Bericht empfohlene Massnahmen bereits umgesetzt worden sind. Beispielsweise werden für die Zulassung neuer UV-Filtersubstanzen heute Daten verlangt, die es ermöglichen, gesundheitliche Risiken für die Konsumenten durch hormonelle Wirkungen auszuschliessen.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 6. März 2009 die Annahme dieser Motion beantragt. Die SGK des Ständerates schlägt Ihnen mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen vor, diese Motion anzunehmen. Ich möchte aber noch erwähnen, dass einzelne Kommissionsmitglieder Wert darauf gelegt haben, dass der Bundesrat nur Anpassungen von Gesetzen und Verordnungen machen solle, wenn diese wirklich notwendig seien, da beispielsweise eine Änderung der Gewässerschutzverordnung ein Nachrüsten von Abwasserreinigungsanlagen nötig machen würde, was sehr grosse Kostenfolgen für die Gemeinden hätte.
Ich beantrage Ihnen also im Namen der Kommission, diese Motion anzunehmen.